Grundlagen
Zinsen im Islam
Der Begriff, an dem alles andere hängt. Und das Missverständnis, das die meisten mitschleppen.
Von Elias El-GendyAktualisiert am 5. September 20264 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
- Verboten ist Geld, das mehr wird, nur weil Zeit vergeht.
- Nicht die Zeit ist das Problem, sondern der Aufschlag auf geliehenes Geld. Ein Ratenkauf beim Händler ist Handel.
- Handel, Miete, Lohn und Gewinnbeteiligung sind ausdrücklich erlaubt.
- Betroffen sind Kredit, Dispo, Tagesgeld, Festgeld, Bausparvertrag und auch Verzugszinsen.
- Wer schon Zinsen hat: erst abstellen, dann den Betrag weitergeben, aber nicht an Moschee oder Koran.
- Wer mitbürgt, steht mit im Vertrag.
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Worum es eigentlich geht
Das Zinsverbot heißt auf Arabisch Riba. Übersetzt bedeutet das Wort Zuwachs oder Vermehrung. Gemeint ist eine ganz bestimmte Art von Zuwachs:
Du leihst jemandem 100 Euro und willst 110 zurück. Für die zusätzlichen 10 Euro hat niemand gearbeitet, niemand etwas hergestellt und niemand ein Risiko getragen. Sie entstehen allein daraus, dass ein Jahr vergangen ist.
Genau das ist der Kern. Nicht Gewinn ist verboten, nicht Handel, nicht Reichtum. Verboten ist der Zuwachs ohne Gegenleistung und ohne Risiko.
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Das große Missverständnis: Zeit darf Geld kosten
Wenn Geld nicht durch Zeit wachsen darf, ist dann jeder Ratenkauf verboten?
Nein, und dieses Missverständnis richtet mehr Schaden an als fast jedes andere. Es ist nicht die Zeit an sich, die das Problem ist. Das Problem ist Zeit gegen Geld im Darlehen. Wer Geld verleiht und mehr Geld zurückverlangt, macht Riba. Wer eine Ware verkauft und für die Ratenzahlung einen höheren Preis nimmt, macht Handel.
Zweimal Zeit, zwei Urteile
Beim Ratenkauf muss der Preis vor Vertragsschluss feststehen und darf danach nicht mehr steigen. Ausführlich in Ist Ratenzahlung haram?
Erlaubt: Sofa bar 1.000 € oder in Raten 1.200 € — du wählst vor dem Vertrag
Verboten: Bank leiht dir 1.000 €, du zahlst 1.200 € zurück
Im ersten Fall wird eine Ware verkauft. Im zweiten wird Geld verliehen.
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Wo das herkommt
Das Verbot steht mehrfach im Quran. Die bekannteste Stelle ist Sure 2, Vers 275. Dort wird der Handel ausdrücklich erlaubt und der Zins ausdrücklich davon abgegrenzt. Das ist der wichtigste Satz für das Verständnis: Es geht nicht darum, Geld zu vermehren, sondern darum, wie.
In den Versen 278 und 279 derselben Sure wird es deutlicher. Wer nicht davon ablässt, dem wird Krieg von Gott und seinem Gesandten angekündigt. Diese Schärfe findet sich im Quran bei kaum einem anderen Thema im Bereich des Geldes. Zugleich steht dort, dass man sein eingesetztes Kapital behalten darf. Man soll niemanden ausbeuten und selbst nicht ausgebeutet werden.
In der Überlieferung des Propheten wird das ausgeweitet. Ein bekannter Bericht nennt nicht nur den, der Zinsen nimmt, sondern auch den, der sie zahlt, den, der den Vertrag aufschreibt, und die Zeugen.
Das ist bewusst kurz gehalten und ohne wörtliche Übersetzung. Wer die Stellen genau lesen will, sollte sie in einer Ausgabe mit Kommentar nachschlagen oder mit jemandem durchgehen, der sich damit auskennt.
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Es gibt zwei Arten, und beide begegnen dir im Alltag
Gelehrte unterscheiden zwei Formen. Die Namen musst du dir nicht merken, die Unterschiede schon.
Für den Alltag in Deutschland ist die erste Form die wichtigere. Sie steckt in fast jedem Bankprodukt. Und sie hat zwei Gesichter, die man auseinanderhalten sollte:
- 1
Der Aufschlag beim Abschluss
Du leihst 10.000 Euro und schuldest 11.500. Der Aufschlag steht schon im Vertrag. Das ist der Fall, an den jeder denkt. - 2
Der Aufschlag beim Verzug
Du kannst eine Rate nicht zahlen, und die Schuld wird dafür erhöht. Genau das war die Form, die zur Zeit der Offenbarung üblich war: Kannst du nicht zahlen, zahlst du mehr. Sie ist bis heute in Verzugszinsen und Mahngebühren eingebaut, und sie ist der Grund, warum Schulden von selbst wachsen.
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Was betroffen ist und was nicht
Viele meinen, im Islam sei fast alles rund ums Geld verboten. Das Gegenteil stimmt. Der allergrößte Teil des Wirtschaftslebens ist ausdrücklich erlaubt.
Zins, also betroffen
- Ratenkredit und Autokredit
- Dispo auf dem Girokonto
- Tagesgeld, Festgeld, Sparbuch
- Bausparvertrag
- Klassische Lebens- und Rentenversicherung
- Anleihen mit festem Kupon
- Kreditkarte mit Teilzahlung
- Verzugszinsen und Mahnaufschläge
Kein Zins, also erlaubt
- Handel, kaufen und verkaufen
- Ratenkauf beim Händler mit festem Preis
- Miete und Vermietung
- Gewinn aus einem Unternehmen
- Aktien, wenn die Firma geprüft ist
- Lohn für Arbeit
- Gewinnbeteiligung mit geteiltem Risiko
- Ein zinsloses Darlehen unter Freunden
Der Unterschied ist immer derselbe. Wo jemand ein Risiko trägt oder eine Leistung erbringt, ist der Ertrag verdient. Wo jemand nur wartet, ist er es nicht.
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Warum eigentlich? Die Begründung dahinter
Was ist so schlimm daran, wenn beide freiwillig unterschreiben?
Die Frage kommt oft, gerade von jüngeren Leuten, und sie ist berechtigt. Es gibt mehrere Begründungen, die Gelehrte anführen.
Das Risiko wird einseitig verteilt. Wer Zinsen bekommt, verdient unabhängig davon, ob das Geschäft des anderen läuft. Geht es schief, trägt es der eine allein. Bei einer Gewinnbeteiligung tragen beide.
Geld arbeitet nicht. Geld ist ein Tauschmittel, kein Produktionsmittel. Wer aus Geld allein mehr Geld macht, hat nichts geschaffen, was vorher nicht da war. Was er bekommt, kommt von jemand anderem.
Es trifft die Falschen. Zinsen zahlt, wer Geld braucht. Zinsen bekommt, wer welches übrig hat. Über die Zeit fließt Vermögen zuverlässig von unten nach oben.
Schulden wachsen von selbst. Wer einmal in Verzug gerät, kommt schwer wieder heraus, weil die Summe weiterläuft, auch wenn er nichts tut.
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Was tun, wenn du schon Zinsen hast?
Fast jeder, der in Deutschland ein Konto hat, hatte schon Zinsen. Das ist kein Grund für Panik und schon gar nicht für Verzweiflung.
- 1
Aufhören, nicht ausrechnen
Dispo auf null setzen, Zinsgutschriften abbestellen, verzinste Konten auflösen, laufende Kredite so schnell wie möglich ablösen. Was künftig nicht mehr anfällt, muss auch nicht bereinigt werden. - 2
Den Betrag ausrechnen
Was schon angefallen ist, findest du auf der Jahressteuerbescheinigung oder im Kontoauszug. Eine grobe Schätzung ist besser als gar nichts. - 3
Weitergeben, ohne Lohn zu erwarten
Der Betrag wird abgegeben. Das ist keine Spende und zählt nicht als Zakat. Du entledigst dich eines Betrags, der dir nicht zusteht.
Beim Kredit wird es schwieriger. Wer in einem laufenden Vertrag steckt, sollte prüfen, ob eine vorzeitige Ablösung möglich ist und was sie kostet. Wo das nicht geht, zahlt man wie vereinbart weiter. Einen Vertrag zu brechen und in noch größere Not zu geraten, ist keine Lösung. Das Ziel ist der Ausstieg, nicht der Zusammenbruch. Bei größeren Beträgen und bei einer laufenden Baufinanzierung gehört das besprochen, mit einem Gelehrten und mit jemandem, der die Zahlen versteht.
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Drei Missverständnisse
- „Ohne Zinsen verliere ich durch die Inflation.“ Das ist ein echtes Problem, aber kein Argument für Zinsen. Es ist ein Argument dagegen, Geld auf dem Konto liegen zu lassen. Wer sein Geld in Sachwerte legt, also in Anteile an Firmen, in Gold oder in Immobilien, entgeht der Inflation ohne einen einzigen Zins.
- „Es gibt in Deutschland keine Alternative.“ Für den Kredit stimmt das weitgehend, das Angebot ist dünn. Beim Anlegen stimmt es nicht. Geprüfte Fonds, Aktien und Gold sind über jedes normale Depot erreichbar. Was fehlt, ist die Information, nicht das Produkt.
- „Ein bisschen Zins ist doch nicht so schlimm.“ Diese Abwägung steht niemandem außer dir selbst zu, und sie ist auch nicht nötig. Bei den meisten Verträgen liegt die zinsfreie Alternative direkt daneben und kostet nichts extra.
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Häufig gestellte Fragen
Passt dazu
- Ist Ratenzahlung haram? der Fall, der im Alltag am häufigsten vorkommt.
- Girokonto ohne Zinsen was du an deinem Konto in zehn Minuten umstellen kannst.
- Haus kaufen ohne Zinsen wie das bei der größten Anschaffung des Lebens aussieht.
- Kredit ohne Zinsen welche Verträge einen Kredit ersetzen können.

Elias El-Gendy
Gründer von finanzmuslim, erklärt islamkonforme Finanzen für Einsteiger.
Veröffentlicht am 16. August 2026, zuletzt aktualisiert am 5. September 2026
Dieser Beitrag gibt bekannte Positionen wieder und dient ausschließlich zu Bildungszwecken. Er ist keine Fatwa und ersetzt weder die Auskunft eines Gelehrten noch eine Rechts- oder Anlageberatung. Quranstellen sind sinngemäß wiedergegeben und nicht wörtlich übersetzt. Innerhalb der Rechtsschulen gibt es zu einzelnen Punkten abweichende Auffassungen, besonders beim Umgang mit bereits bestehenden Verträgen und bei der Verwendung des Zinsbetrags. Die Zahlen in den Beispielen sind erfunden.